Gebäude

Unser Service

Lützenkirchen

Bei allen Fragen rund um die Vermietungs- und Verwaltungspraxisstehen wir unseren Mandanten mit unserer über 30-jährigen Erfahrung beratend zur Seite. Auch im Umgang mit schwierigen Mietern können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen.

Inhaltlich erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Gebiete des Mietrechts. Jeder unserer Rechtsanwälte ist grundsätzlich in der Lage, zu allen Fragen des Mietrechts die auf die individuellen Interessen des Mandanten gerichtete Lösung zu erarbeiten.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir Sie mit prozesstaktischem Geschick in allen Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht. Dabei sind wir bundesweit für Sie tätig und verfügen aufgrund unserer Ausbildungstätigkeit über ein weitgefächertes Netz von Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dabei richten wir uns nach dem Grundsatz aus, dass ein guter Rechtsanwalt seinem Mandanten die Vergütung verdienen sollte, die er berechnet. Wir verlieren nie Ihren wirtschaftlichen Erfolg aus den Augen.

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Der Grundsatz „Zeit ist Geld“ hat bei der Mietverwaltung eine besondere Bedeutung. Der insolvente Mieter blockiert die Neuvermietung und verursacht Verluste, die durch die überlange Dauer gerichtlicher Verfahren vergrößert werden. Um dies zu vermeiden, haben wir die Standardfälle eines Vermieters schematisiert und stellen dafür eigens geschultes Personal. Bei Mandaten mit Räumungs- oder Zahlungsklagen gewährleisten wir eine Bearbeitung innerhalb von24 Stunden. Unser hoch qualifiziertes Beitreibungsteam sorgt in der Zwangsvollstreckung für eine rasche Umsetzung.

Von unserem Zeitmanagement profitieren unsere Mandanten durch kürzere Verfahren und damit schnelleren Erfolg.

Bei der Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen ist nicht allein eine umfassende Rechtskenntnis erforderlich, sondern auch die detaillierte Kenntnis des Umfeldes der Vermietung.

Neben der heutigen technischen Ausrüstung von Gebäuden sind Versicherungsfragen und die strukturelle Organisation von Dienstleistungen ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg bei der Vermietung. Dies spiegelt sich in einer auf das Objekt abgestimmten Umlagevereinbarung zu den Betriebskosten wider. Um hier die richtige Lösung zu entwickeln, und die im Einzelfall passende Regelungen zu formulieren, können wir auf einen breitgefächerten Erfahrungsschatz sowohl bei der Vermietung von Bestandsobjekten als auch für Objekte zur Vermietung vom Reißbrett zurückgreifen.

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Für den Vermieter von Wohnraum bieten wir einen Mustermietvertrag auf der Grundlage eines Lizenzvertrages an. Zu Beginn wird das Muster individuell an die Anforderungen des Vermieters und an seine Verwaltung angepasst. Das individualisierte Muster pflegen und aktualisieren wir zweimal jährlich, um die neuesten Entwicklung im Mietrecht gerichtsfest zu regeln oder an praktische Entwicklungen anzupassen.

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