DR. KLAUS LÜTZENKIRCHEN

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Partner der Partnerschaftsgesellschaft.

Dr. Klaus Lützenkirchen ist als Rechtsanwalt seit 1986 überwiegend für institutionalisierte Vermieter, Verwalter oder private Vermieter tätig und bearbeitet seit geraumer Zeit ausschließlich Mandate aus dem Wohn- und Gewerberaummietrecht. Als einer der ersten Anwälte in Deutschland durfte er 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen.

Dr. Lützenkirchen ist Autor des mittlerweile als Standardwerk geltenden „Anwaltshandbuch Mietrecht“ (6. Auflage 2018), des Kommentars „Mietrecht“ (3. Auflage 2021) sowie der Kommentierung zu §§ 535 – 556b, §§ 562 – 580a BGB in Erman, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (16. Auflage 2020). Durch zahlreiche Diskussionsbeiträge in Fachzeitschriften (insbesondere in MietRB, das Grundeigentum, ZMR, WuM, NJW, NZM, MDR) ist Herr Dr. Lützenkirchen ebenfalls besonders ausgewiesen. Darüber hinaus ist er seit 1996 regelmäßig als Referent insbesondere in der anwaltlichen Fortbildung tätig und in der Zwischenzeit Lehrbeauftragter an der TH Köln.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Studium

Berufliche Laufbahn

Spezialisierung

Aktive Mitgliedschaften